Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrschule Rufin, Wil SG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrschüler und Fahrschülerinnen, die bei der Fahrschule Rufin Fahrstunden, Verkehrskundeunterricht oder Motorradgrundkurse besuchen. Die AGB treten mit deren Unterzeichnung in Kraft. 


Das Auftragsverhältnis endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung oder bei Motorradgrundkursteilnehmern, die bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie besitzen und keine Führerprüfung ablegen müssen, mit Beendigung des Kurses.

 

Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach den aktuellen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Dazu kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz. Die Fahrschule Rufin bietet den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.


Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie A1, A oder B, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).


Die Fahrlehrer der Fahrschule Rufin sind alle im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischen und praktischen Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.


Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. In der Regel wird eine Doppellektion durchgeführt und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.


Führerprüfung

Der Prüfungstag wird nach Aufwand verrechnet. Am Prüfungstag sind in der Regel insgesamt drei Stunden (4 Lektionen) einzuplanen. Zum Einfahren wird direkt vor der Prüfung eine Doppellektion absolviert. Für die anschliessende Führerprüfung sowie die Rückfahrt werden zwei (2) Lektionen benötigt. 


Der Fahrlehrer kann die Anmeldung an die Prüfung verweigern bzw. die Prüfungsanmeldung annullieren, wenn die Prüfungsreife laut Ausbildungskarte nicht erfüllt ist, bzw. bis zum Prüfungstag nicht erreicht werden kann.


Am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld fällig, ansonsten wird der Fahrschüler nicht an die Prüfungsfahrt begleitet.

 

Verkehrskundeunterricht
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.

 

Motorradgrundkurse

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.


Absagen/Abbruch einer Fahrlektion

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden, ansonsten werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Bei zu spätem Erscheinen des Fahrlehrers wird die Zeit nachgefahren oder vom Lektionenpreis in Abzug gebracht. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

 

Lektionenpreise

Kategorie B (Erstausbildung*):

  • erste 10 Lektionen CHF 69.--/Lektion à 45 Min. (Vorauskasse)
  • alle weiteren Lektionen CHF 98.—/Lektion à 45 Min. (Bezahlung nach der Fahrstunde, spätestens Ende Monat) oder im Abonnement à 10 Lektionen 94.--/Lektion (Vorauskasse) 

Kontrollfahrt Kategorie B:

  • CHF 98.—/Lektion à 45 Min. (Bezahlung nach der Fahrstunde, spätestens Ende Monat) oder im Abonnement à 10 Lektionen 94.--/Lektion (Vorauskasse)

Grundkurs Kategorie A/A1:

  • CHF 600.— (12 Stunden)

Der reduzierte Lektionenpreis gilt nur bei Erstausbildung (Schüler hatte noch nie einen Kat. B-Führerausweis (auch keinen ausländischen) und/oder wurde nicht bereits von einer anderen Fahrschule ausgebildet) und wenn die Ausbildung bei der Fahrschule Rufin mit der erfolgreichen Führerprüfung  abgeschlossen wird. Die Vergünstigung wird bei vorzeitigem Abbruch nachgefordert. Kontrollfahrten sind von dieser Aktion ausgeschlossen.

 

Die Fahrschule ist berechtigt, den Lektionenpreis mit einer Vorlaufzeit von einem (1) Monat auf den 1. eines Monats anzupassen. 

 

Versicherung
/Administration/Lehrmittel

Der Schüleranteil an die Fahrschulversicherung für die Kat. B sowie die Administration sowie abgegebene Lehrmittel beträgt CHF 110.--. Die Versicherung gilt nur beim Fahrschulfahrzeug und nur im Beisein des Fahrlehrers. Sie muss in der ersten Fahrstunde bar bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.

 

Ausbildungsabbruch

Als Abbruch gilt, 

  • wenn der Schüler/die Schülerin die Fahrschule wechselt
  • wenn der Schüler die Schülerin die Ausbildung mehr als drei Monate unterbricht. Die Vergünstigung wird bei Wiederaufnahme der Ausbildung wieder gutgeschrieben.
  • wenn der Schüler die Schülerin ohne Empfehlung des Fahrlehrers selbst an die Prüfung geht
  • wenn die Fahrschule aus triftigem Grund die Ausbildung abbricht. 

 

Treffpunkt

Treffpunkt für die Fahrstunden ist vor dem Restaurant eggä12 beim Bahnhof Wil. Wünsche der Fahrschüler werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt. Die Anfahrtszeit zum Wunschtreffpunkt geht zulasten des Fahrschülers.

 

Zahlungsbedingungen
Abonnements à 10 Lektionen sind im Voraus zu bezahlen. Ansonsten sind die Fahrlektionen in bar jeweils nach der Fahrstunde, spätestens jedoch Ende Monat, zu begleichen. Wird das fällige Entgelt nicht bezahlt, so kann die Fahrschule eine Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur Führerprüfung bis zum Ausgleich verweigern. Am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld fällig ansonsten wird der Fahrschüler nicht an die Prüfungsfahrt begleitet.


Die Fahrschule führt für jeden Schüler eine Ausbildungskarte, in welcher bezogene Leistungen und Zahlungen festgehalten werden. Leistungen, die nicht direkt nach der Fahrstunde bzw. am Kurstag bezahlt werden, gelten als vom Fahrschüler anerkannt. Die Fahrschule ist berechtigt, zusätzlich eine schriftliche Schuldanerkennung zu verlangen.



Bei Bezahlung mit Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, werden pro Mahnung CHF 20.— für den administrativen Aufwand berechnet. Die Fahrschule ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen. Inkassokosten für die Eintreibung von Forderungen durch unser Inkassobüro bzw. auf dem Rechtsweg werden dem Schuldner weiterverrechnet.  


Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Rufin ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist Wil SG.
Die AGB werden mit einer Anmeldung automatisch akzeptiert.