Kat. A1 | 16 Jahre |
Kat. A beschränkt | 18 Jahre |
Kat. B | 18 Jahre |
Kat. A | 20 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt |
25 Jahre Direkteinstieg |
Ja, der Nothelferkurs muss vor der Gesuchstellung (Zulasungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr absolviert werden. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Ja, die Theorieprüfung kann einen (1) Monat vor Erreichen des 16. bzw. des 17. Lebensjahres absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird aber erst bei Erreichen des Mindestalters verschickt.
Die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter (asa) stellt eine Demoversion für die Computer unterstützte Theorieprüfung zur Verfügung.
Meist erhalten Sie den LFA schon nach etwa drei Arbeitstagen, aber sicher innert einer Woche.
Die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter (asa) stellt eine Demoversion für die Computer unterstützte Theorieprüfung zur Verfügung
Kat. A (alle) | 4 Monate. In dieser Zeit muss der obligatorische Grundkurs absolviert werden. Nach absolviertem Grundkurs verlängert sich die Gültigkeit automatisch um 12 Monate. Somit total 16 Monate. |
Kat. B |
24 Monate |
Ja.
Ein dritter Lernfahrausweis wird erst nach einer Wartefrist von 2 Jahren gewährt.
Auf der Website der asa findest du heraus, was du alles für deinen Wunschausweis brauchst.