Kat. A1 |
15 Jahre (50ccm) 16 Jahre (125 ccm) |
Kat. A beschränkt | 18 Jahre |
Kat. B | 18 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren) |
Kat. A | 20 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt |
Ja, der Nothelferkurs muss vor der Gesuchstellung (Zulasungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr absolviert werden. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Ja, die Theorieprüfung kann einen (1) Monat vor Erreichen des 15. bzw. des 17. Lebensjahres (Kat. B) absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird aber erst bei Erreichen des Mindestalters verschickt.
Meist erhalten Sie den LFA schon nach etwa drei Arbeitstagen, aber sicher innert einer Woche.
Verschiedene Anbieter verkaufen Lernmittel zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung.
Und bei Fragen setzen wir uns mit Ihnen zusammen und erklären die Regeln. Bitte kontaktieren Sie uns.
Kat. A (alle) | 4 Monate. In dieser Zeit muss der obligatorische Grundkurs absolviert werden. Nach absolviertem Grundkurs verlängert sich die Gültigkeit automatisch um 12 Monate. Somit total 16 Monate. |
Kat. B |
24 Monate |
Ja.
Ein dritter Lernfahrausweis wird erst nach einer Wartefrist von 2 Jahren gewährt.
Auf der Website der asa findest du heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und alles nötig ist, um den Wunschausweis zu bekommen.
Der VKU kann nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden. Der Besuch ist obligatorisch.
Eine Anmeldung zur praktischen Prüfung ist nur möglich, wenn der VKU besucht wurde.